Klasse B


Mindestalter 18 Jahre
17 Jahre beim "Begleiteten Fahren"

Kraftfahrzeuge bis max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger mit max. 750 kg zG immer erlaubt, über 750 kg zG wenn Fahrzeugkombintion nicht über 3500 kg zG

 

Klasse B96 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG, in der Kombination über 3500 kg zG bis max. 4250 kg zG ( dies ist eine Erweiterung der Klasse B mit Schulung aber ohne Prüfungen)

 

Weitere Infos unter Fahrerlaubnisverordung (FeV)